Wir als Spandauer Judo-Club 1951 e.V. möchten es jedem ermöglichen sich sportlich zu betätigen. Daher begrüßen wir das Bildungspaket.

Informationen dazu gibt es auf der

Anspruch

Anspruchsberechtigt zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit sind Kinder bis zur Vollendung 18. Lebensjahres des aus Familien, die

  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialgeld,
  • Sozialhilfe,
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

bekommen.

Antrag

Die Leistungen müssen beantragt werden. Dazu muss ein Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei der Stelle gestellt werden, die bisher schon für die Sozialleistungen verantwortlich ist.

Diese sind:

  • Die Jobcenter für Empfänger von Arbeitslosengeld II
  • Die Wohngeldstelle für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag
  • Die Sozialämter für Empfänger von Sozialhilfe oder Sozialgeld
  • Die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber bzw. die Sozialämter für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Dem Antrag ist eine Bescheinigung des Vereins über die Art, Kosten und Beginn der Leistungen beizulegen. Dieses stellen wir gerne aus. Informiert uns darüber bitte persönlich beim Training oder per E-Mail